Steuerabzug bei Bauleistungen durch den Leistungsempfänger bzw. Vermeidung desselben durch Vorlage einer Freistellungsbescheinigung
(§§ 48 ff EStG)
Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft bei bestimmten Bauleistungen
(§ 13 b Abs.1 Nr. 4 UStG)
Erweiterung der Steuerermäßigungsmöglichkeit auf Handwerksleistungen ab 2006 (§ 35 a EStG) mit Erfordernis der Rechnungsgestaltung und Möglichkeit der Bewerbung der eigenen handwerklichen Leistung
Betriebsprüfung - wie verhalte ich mich richtig?
Das Seminar umfasst 6 UE.
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Herr Carmen Bunke
Schwaaner Landstraße 8